Tatsächlich war das aber lange Zeit rechtlich gar nicht so einfach, und genau hier hat sich einiges geändert. Eine neue EU-Richtlinie und die reformierte Konfitüren-Verordnung sorgen für mehr Klarheit im Glas, mehr Frucht und ein Ende der ewigen Namensverwirrung.
In diesem Beitrag erklären wir dir, wie die Begriffe Marmelade, Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich früher verwendet werden durften, was sie heute bedeuten, und worauf du beim Einkaufen und Selbermachen achten kannst.
Ein kurzer Blick zurück: Warum Erdbeermarmelade offiziell keine Marmelade war
Viele Jahrzehnte lang war der Begriff "Marmelade" in der EU durch die Konfitüren-Verordnung streng geregelt. Umgangssprachlich hast du zwar schon immer Erdbeermarmelade gesagt, rechtlich korrekt war das aber nicht. Nach der bisherigen Konfitüren-Verordnung durften sich nur Produkte aus Zitrusfrüchten, zum Beispiel aus Orangen, Zitronen oder Grapefruits, offiziell "Marmelade" nennen. Alles andere musste als "Konfitüre" oder "Konfitüre extra" gekennzeichnet werden. Im Supermarkt fandest du deshalb beispielsweise Orangenmarmelade (aus Zitrusfrüchten), aber eine Zubereitung aus Erdbeeren war entweder eine Erdbeerkonfitüre oder ein Erdbeer-Fruchtaufstrich.
Die meisten haben schon immer im Alltag Marmelade gesagt, auch wenn es gesetzlich anders geregelt war und im Supermarkt-Regal manchmal für Verwirrung gesorgt hat. Mit der neuen europäischen Richtlinie wurde diese alte Regel nun grundlegend überarbeitet und für alle verständlicher.
Die neue Regelung: Marmelade für alle – und mehr Frucht im Glas
Mit der Reform der Konfitüren-Verordnung werden die Begriffe vereinheitlicht, modernisiert und sorgen so für einen einfacheren Einkauf. Der Begriff "Marmelade" ist jetzt breiter erlaubt. Er darf nicht mehr nur für Zitrusfrüchte verwendet werden, sondern auch für Aufstriche aus anderen Obstsorten wie Erdbeeren, Himbeeren oder Kirschen. Produkte aus Zitrusfrüchten können zur besseren Unterscheidung als "Zitrusmarmelade" bezeichnet werden.
Der Mindestfruchtgehalt steigt insgesamt. Für klassische Konfitüre bzw. Marmelade werden künftig mindestens 450 g Früchte pro Kilogramm Produkt vorgeschrieben (bisher waren es meist 350 g). Bei Produkten mit dem Zusatz "Extra" erhöht sich der Mindestfruchtgehalt auf mindestens 500 g Früchte pro Kilogramm.
Die Herkunft wird transparenter. Bei Mischungen aus Früchten verschiedener Herkunftsländer müssen die Länder künftig in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils angegeben werden. Stell dir ein Glas mit einer Fruchtmischung vor, zum Beispiel aus Erdbeeren, Himbeeren und Heidelbeeren, und die Früchte kommen aus unterschiedlichen Ländern.
Künftig muss also auf dem Etikett genauer stehen, aus welchen Ländern sie stammen und welches Land den größten Anteil hat. Das Land, aus dem die meisten Früchte im Glas kommen, wird zuerst genannt, die anderen folgen danach in absteigender Menge. So kannst du besser einschätzen, wo dein Fruchtaufstrich herkommt. In unserem Beispiel könnte dann folgendes stehen: Früchte (Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren). Ursprungsländer der Früchte: Spanien, Polen, Deutschland. Oder direkt integriert: Hergestellt aus Erdbeeren (Spanien), Himbeeren (Polen), Heidelbeeren (Deutschland).
Marmelade, Konfitüre, Gelee, Fruchtaufstrich – was ist was?
Unabhängig von der neuen Namensfreigabe für Marmelade bleibt der grundsätzliche Unterschied zwischen den Produktarten bestehen. Entscheidend sind vor allem die verwendeten Fruchtbestandteile und der Fruchtgehalt.
Und beim Selbermachen? Einmachspaß ohne Namensstress
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